Kompressorhörner
Kompressoranlage 12 Volt mit Doppelhorn, Lufttank und Kompressor
304,00 €*
Für alle, denen ein Drucklufthorn mit einem "normalen" Kompressor zu leise ist, bieten wir hier die ultimative Soundmachine an. Welchen Sound? Der Sound klingt als wenn ein Lkw sein Drucklufthörner neben Dir ertönen lässt. Die Drucklufthörner der Lkw's werden über die Lkw-Bremsdruckluft mit ca. 6-8 bar Druck betrieben. Der Luftdruck sorgt für den "richtigen Sound". Wir bieten jetzt die richtige Alternative für alle Fahrzeuge ohne Bremsdruckluft. Ob Pkw, Pick up, Transporter oder Wohnmobil. Hier gibt's den typischen Lkw Sound!Der Kolbenkompressor hält den Druck im Lufttank permanent auf 6 -7 bar. Sinkt der Druck unter 5 bar, wird der Kompressor durch den integrierten Druckschalter eingeschaltet und der Kesseldruck neu aufgebaut. Der Druck von 6 - 7 bar wird vom Lufttank, mittels Hochdruckschlauch zum Doppelhorn geleitet. Am Drucklufthorn ist ein Magnetventil in 12 Volt, das sich öffnet, sobald der Impuls / Strom mit dem separaten Hupenknopf bzw. Ein- und Ausschalter (gehört nicht zum Lieferumfang) gegeben wird. Die Anlage wird komplett mit einem Druckluft-Doppelhorn geliefert.Technische Daten / AbmessungenKompressor:13 x 8 cm12 Volt, 15 A, wartungsarm und leistungsstarkLufttank:25 x 15cm2 Liter FassungsvermögenHorn:Länge 30 / 23 cmhochglanzverchromter TrichterDruck:6 bis 7 barSchlauch:2m Kunstoffschlauch 1/4" ODBetätigung:Elektroventil / HupenknopfLautstärke:125 db ! - Herstellerangabe420 / 380 Hz.Aufgrund der Lautstärke im Bereich der StVZO nicht zugelassen. Nur für Show- und Ausstellungszwecke!Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.Seit 40 Jahren bieten wir Off Road-Zubehör mit Service und Firmensitz in Deutschland an. Fragen Sie uns, um mehr zu unseren Artikeln zu erfahren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Doppelhorn 35/31 cm + Hochleistungskompressor 2,0 bar - 24 Volt
250,00 €*
Kompaktes Doppelhorn für den Anbau an Geländewagen, Transportern und PKW. Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe ! Hochwertiger messing verchromter Trichter !Wir können Ihnen die Kompressoren in 1,0 bar und 2,0 bar auch als Ersatz anbieten. Diese Kompressoren und weiteres Zubehör finden Sie in der Kategorie "Zubehör & Ersatzteile".Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Doppelhorn 35/31 cm + Hochleistungskompressor 2,0 bar - 12 Volt
250,00 €*
Kompaktes Doppelhorn für den Anbau an Geländewagen, Transportern und PKW. Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe ! Hochwertiger messing verchromter Trichter !Wir können Ihnen die Kompressoren in 1,0 bar und 2,0 bar auch als Ersatz anbieten. Diese Kompressoren und weiteres Zubehör finden Sie in der Kategorie "Zubehör & Ersatzteile".Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Doppelhorn 35/31 cm + Kompressor 1,0 bar - 24 Volt
90,00 €*
Kompaktes Doppelhorn für den Anbau an Geländewagen, Transportern und PKW. Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe ! Hochwertiger messing verchromter Trichter !Wir können Ihnen die Kompressoren in 1,0 bar und 2,0 bar auch als Ersatz anbieten. Diese Kompressoren und weiteres Zubehör finden Sie in der Kategorie "Zubehör & Ersatzteile".Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Doppelhorn 35/31 cm + Kompressor 1,0 bar - 12 Volt
90,00 €*
Kompaktes Doppelhorn für den Anbau an Geländewagen, Transportern und PKW. Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe ! Hochwertiger messing verchromter Trichter !Wir können Ihnen die Kompressoren in 1,0 bar und 2,0 bar auch als Ersatz anbieten. Diese Kompressoren und weiteres Zubehör finden Sie in der Kategorie "Zubehör & Ersatzteile".Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Ersatzkompressor 1,0 bar / 24 Volt
40,00 €*
Klein, kompakt und leistungsstark. Befestigung ohne Schelle. Der Kompressor wird einfach an der vorhandenen Schraube aufgehängt.Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe !Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Ersatzkompressor 1,0 bar / 12 Volt
38,00 €*
Klein, kompakt und leistungsstark. Befestigung ohne Schelle. Der Kompressor wird einfach an der vorhandenen Schraube aufgehängt.Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe !Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Hochleistungskompressor 2,0 bar / 24 Volt
190,00 €*
Ein MARCO-Spitzenprodukt, das den Druck sehr schnell aufbaut. Dadurch springt das Horn schneller an und ist wesentlich lauter als bei der Verwendung eines Serienkompressors.Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe !Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Hochleistungskompressor 2,0 bar 12 Volt
190,00 €*
Ein MARCO-Spitzenprodukt, das den Druck sehr schnell aufbaut. Dadurch springt das Horn schneller an und ist wesentlich lauter als bei der Verwendung eines Serienkompressors.Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe !Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Kompressor Doppelhorn 39/31 cm 12 Volt
97,00 €*
Spezielles Kompressorhorn für den Motoreinbau bei schnellen Fahrzeugen. Seitlicher Luftanschluss an den Trichter. Das Horn kann von wechselnder Tonfolge auf einen Zweiklang umgeschaltet werden. Spezieller Kompressor mit unterschiedlichen Anschlussmöglichkeiten, der nicht durch die Artikel 504 oder 1020 ersetzt werden kann.Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe ! Hochwertiger messing verchromter Trichter !Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Kompressorhorn "Hurricane" 12 Volt
60,00 €*
Kompaktes elektropneumatisches Drucklufthorn mit starkem Einzel-Ton. Der integrierte Kompressor ermöglicht die sofortige Ausgabe des Klangs durch Drücken des Schalters. Es benötigt keinen Schlauch. Einfach und schnell zu installieren.Made in Italien - kein billig Import aus FernostZulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
Einzelhorn 50 cm + Hochleistungskompressor 2,0 bar / 24 Volt
268,00 €*
Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe!Neu entwickeltes Kompressor-Einzelhorn. Der tiefe, dunkle LKW-Sound nun auch für alle Geländewagen, Wohnmobile und Transporter ohne Druckluftanlage. Hochglanzverchromter super langer Trichter, tiefer Sound und das alles mit einem Kompressor.Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe!Hochwertiger messing verchromter Trichter!Wir können Ihnen die Kompressoren in 1,0 bar und 2,0 bar auch als Ersatz anbieten. Diese Kompressoren und weiteres Zubehör finden Sie in der Kategorie "Zubehör & Ersatzteile".Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.