- Material: verchromtes, salzhaltigkeitsbeständiges, antikorrosives Metall. Bestens geeignet als Boots-,
- Motorrad- oder Autohupe
- Komplett ausgestattet mit Haltebügel
- Spannung: 12 Volt
- Lautstärke: 114 db
- Frequenz: 410 Hz
- Stromaufnahme: 5 Ampere
- Trichter Durchmesser: 80x50 mm
Elektromagnetisches Einzelhorn. Die elektromagnetische Klanggruppe ist sorgfältig geschützt, aus antikorrosivem Material hergestellt und die Verchromung ist salzhaltigkeitsbeständig. Bestens geeignet für den Einsatz am Boot-, Motorrad- oder Auto. Komplett ausgestattet mit Haltebügel. Einfach und schnell zu installieren.
Made in Italien - kein billig Import aus Fernost
Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:
Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.
Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss
sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.