Kompressoranlage 12 Volt mit Doppelhorn, Lufttank und Kompressor

289,00 €*

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Artikelnummer: 3037
Artikelgewicht: 7 KG
Artikelversand: Standardversand
  • Lieferumfang: 1x Kompressoranlage 12 Volt mit Doppelhorn, Lufttank und Kompressor
  • Lautstärke: 125 db (gemessen in 2 Meter Entfernung!)
  • Frequenz: 420 / 380 Hz
  • Druck: 6-7 bar
  • Horn Länge: 30 / 23 cm
Kompressoranlage 12 Volt mit Doppelhorn, Lufttank und Kompressor

Für alle, denen ein Drucklufthorn mit einem "normalen" Kompressor zu leise ist, bieten wir hier die ultimative Soundmachine an. Welchen Sound?  Der Sound klingt als wenn ein Lkw sein Drucklufthörner neben Dir ertönen lässt. Die Drucklufthörner der Lkw's werden über die Lkw-Bremsdruckluft mit ca. 6-8 bar Druck betrieben. Der Luftdruck sorgt für den "richtigen Sound". Wir bieten jetzt die richtige Alternative für alle Fahrzeuge ohne Bremsdruckluft. Ob Pkw, Pick up, Transporter oder Wohnmobil. Hier gibt's den typischen Lkw Sound!
Der Kolbenkompressor hält den Druck im Lufttank permanent auf 6 -7  bar. Sinkt der Druck unter 5 bar, wird der Kompressor durch den integrierten Druckschalter eingeschaltet und der Kesseldruck neu aufgebaut. Der Druck von 6 - 7 bar wird vom Lufttank, mittels Hochdruckschlauch zum Doppelhorn geleitet. Am Drucklufthorn ist ein Magnetventil in 12 Volt, das sich öffnet, sobald der Impuls / Strom mit dem separaten Hupenknopf bzw. Ein- und Ausschalter (gehört nicht zum Lieferumfang) gegeben wird. Die Anlage wird komplett mit einem Druckluft-Doppelhorn geliefert.

Technische Daten / Abmessungen

Kompressor:
13 x 8 cm
12 Volt, 15 A, wartungsarm und leistungsstark

Lufttank:
25 x 15cm
2 Liter Fassungsvermögen

Horn:
Länge 30 / 23 cm
hochglanzverchromter Trichter

Druck:
6 bis 7 bar

Schlauch:
2m Kunstoffschlauch 1/4" OD

Betätigung:
Elektroventil  / Hupenknopf

Lautstärke:
125 db ! - Herstellerangabe
420 / 380 Hz.

Aufgrund der Lautstärke im Bereich der StVZO nicht zugelassen. Nur für Show- und Ausstellungszwecke!

Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss
sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

Seit 40 Jahren bieten wir Off Road-Zubehör mit Service und Firmensitz in Deutschland an. Fragen Sie uns, um mehr zu unseren Artikeln zu erfahren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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