Kompressor Doppelhorn 39/31 cm 12 Volt

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Artikelnummer: 1009
Artikelgewicht: 1 KG
Artikelversand: Standardversand
  • Doppelhorn mit den Längen von 39/31cm
  • Frequenz: 422 / 338 Hz
  • Lautstärke: 113dB (gemessen auf 2 Meter Entfernung!)
  • hochglanzverchromt
  • Kompressor: 12 Volt
  • Stromaufnahme: 18 A
  • Kunststoffschlauch
  • Relais + Montagematerial
Kompressor Doppelhorn 39/31 cm 12 Volt

Spezielles Kompressorhorn für den Motoreinbau bei schnellen Fahrzeugen. Seitlicher Luftanschluss an den Trichter. Das Horn kann von wechselnder Tonfolge auf einen Zweiklang umgeschaltet werden. Spezieller Kompressor mit unterschiedlichen Anschlussmöglichkeiten, der nicht durch die Artikel 504 oder 1020 ersetzt werden kann.

Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe ! Hochwertiger messing verchromter Trichter !

Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:
Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.

Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss
sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

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