Einzelhorn 39cm + Kompressor 1,0 bar / 12 Volt

70,00 €*

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Artikelnummer: 1000
Artikelgewicht: 1 KG
Artikelversand: Standardversand
  • Einzelhorn mit einer Länge von 39cm
  • Frequenz: 330 Hz
  • Lautstärke: 113dB (gemessen auf 2 Meter Entfernung!)
  • hochglanzverchromt
  • Kompressor 1,0 bar / 12 Volt
  • Kunststoffschlauch
  • Relais + Montagematerial
  • Stromaufnahme: 18 A
  • Gewicht: 1,4 kg
Einzelhorn 39cm + Kompressor 1,0 bar / 12 Volt

Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe! 

Im Austausch für den 1,0 bar Kompressor können wir Ihnen gegen einen Aufpreis auch einen 2,0 bar Hochleistungskompressor anbieten.

Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:
Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.

Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss
sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen;
Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

Technische Details
Pflegehinweis für verchromte Artikel : Gute Chrompflege, zum Beispiel Klarlackversiegelung, erforderlich !
• Artikelinfo Kompressoren !
• Bei der Montage der Kompressoren wird zähflüssiges Fett verwendet. Damit die Kompressoren ihre Leistung optimal entfalten können, empfehlen wir daher, vor Inbetriebnahme, einige Tropfen Rostlöser / Schraubenlöser in den Luftausgang des Kompressors einzufüllen. Sie sollten den Kompressor dann kurz, ohne den Schlauchanschluss aufzusetzen, laufen lassen. Dies bewirkt, dass sich das zähflüssige Fett etwas verflüssigt. Dadurch wird die Laufleistung / Laufruhe des Kompressors erheblich verbessert und eine längere Lebensdauer gewährleistet.

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Kein Billigimport aus Fernost - sondern Made in Europe!Wir können Ihnen die Kompressoren in 1,0 bar und 2,0 bar auch als Ersatz anbieten. Zulassungsbestimmungen von Druckluft-Hörnern und Kompressor-Fanfaren:Werden Klanghörner als zusätzliche Signalanlage verwendet müssen sie weder zugelassen noch eingetragen werden. Die Montage muss so erfolgen, dass allgemeine Sicherheitsvorschriften nicht verletzt werden (Verletzungsgefahr durch Unfall). So ist z.B. eine Anbringung in einer Höhe von mehr als 2 Metern unbedenklich, sowie unterhalb der Stoßstange oder unter der Haube des Fahrzeuges.Auszug aus der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muss sichergestellt sein, dass jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1 500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u. a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.

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